FAQ

frequently asked questions =
häufig gestellte fragen.

Auf dieser Seite haben wir alle Fragen gesammelt, die uns im Zusammenhang mit Hatespeech oft gestellt werden. Sollte deine Frage nicht dabei sein, melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gern weiter.

fragen rund um hatespeech & gewalt im netz

Hatespeech (wörtlich übersetzt: Hassrede) sind politisch motivierte Angriffe im Netz. Das können Abwertungen, Beschimpfungen, Drohungen und andere Hassbotschaften sein. Bei Hatespeech werden Menschen aufgrund von Zuschreibungen angegriffen, z.B. in Bezug auf ihre geschlechtliche Identität, vermeintliche Herkunft oder Religion.

Zu den Motiven zählen unter anderem Rassismus, Sexismus, Antisemitismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit und weitere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Auch Berufsgruppen wie z.B. Journalist*innen können betroffen sein.

Hatespeech wird in Form von Textnachrichten, Kommentaren, Memes und Bildern über Social Media, Messengerdienste, E-Mails, Foren usw. verbreitet. Ziel der Angriffe ist es, die Betroffenen zum Schweigen zu bringen, sie einzuschüchtern und die öffentliche Meinung gegen sie zu wenden. 

Hatespeech verletzt die Grundrechte der Betroffenen und schafft ein gewalttätiges Klima. Über den digitalen Raum hinaus kann Hate Speech zu Gewalttaten führen.

Hate Speech und Cybermobbing können nicht scharf voneinander abgegrenzt werden, denn Hate Speech bedient sich des Cybermobbings. Cybermobbing richtet sich in der Regel gegen Einzelpersonen und ist nicht politisch motiviert. Betroffene und Täter:innen kennen sich häufig. 

Cybermobbing wird dann zu Hate Speech, wenn es eine politische Dimension annimmt. Betroffene und Täter:innen kennen sich häufig nicht.

Bei Hatespeech handelt es sich um Diffamierungen, Beleidigungen, Gewalt- und Morddrohungen. Diese werden verbal geäußert, in Text oder Sprachform sowie in Memes und Bildern und über das Internet verbreitet. (z.B. Social Media Plattformen, Messengerdienste, Gaming-Plattformen und verschiedene Foren.)

Spezifische Angriffsformen sind:

  • Veröffentlichung privater Bild- oder Tonaufnahmen
  • Zusendung privater Nachrichten 
  • Meldungen von Konten
  • Doxing (Personenbezogene Daten zusammentragen und anschließend veröffentlichen)
  • DoS-Angriffe (“Denial-of-Service”: durch eine Vielzahl von gezielten Anfragen verursachte, mutwillige Überlastung von Datennetzen)
  • Shitstorm

Die Folgen für die Betroffenen sind abhängig von der Art und Stärke der Angriffe sowie vom persönlichen Hintergrund. Individuelle Auswirkungen können sein:

  • emotionaler Stress 
  • Selbstzweifel
  • Verunsicherung
  • Angstgefühle
  • Rückzug aus dem digitalen Raum 
  • psychische Erkrankungen
  • oder auch eine reale Bedrohungslage

(Die Aufzählung ist nicht abschließend.)

Das kann dazu führen, dass die Betroffenen sich aus dem gesellschaftlichen Leben (on- wie offline) zurückziehen.

Hatespeech hat negative Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft:

  • Hatespeech hat eine gewaltvolle Signalwirkung für Mitlesende.
  • Die Meinungsvielfalt wird eingeschränkt.
  • Ungerechte Machtstrukturen und Ungleichheit in der Gesellschaft werden verfestigt oder sogar verstärkt.
  • Es entsteht der falsche Eindruck, dass menschenverachtende Ansichten die mehrheitliche Meinung sind. Betroffene und auch andere Personen mit gleichen Ansichten oder Hintergründen werden aus der Gesellschaft ausgegrenzt.

Wir unterstützen dich und stehen dir zur Seite! Melde dich bei uns, wenn du Hilfe brauchst.

Betroffene von Hate Speech haben verschiedene Möglichkeiten, um Angriffen zu begegnen:

  • Melden: Auf allen gängigen Social-Media-Plattformen kannst du einzelne Beiträge oder ganze Nutzer:innenprofile melden, um ihre Löschung zu erwirken.
  • Anzeigen: Um juristisch gegen strafbare Äußerungen und Inhalte vorzugehen, musst du sie anzeigen. Eine Strafanzeige kannst du mündlich, schriftlich sowie per Mail an Polizeidienststellen richten oder auch über die Onlinewache der Polizei.
  • Dokumentieren: Wenn du Hatespeech anzeigen möchtest, ist eine detaillierte Beweissicherung der Äußerungen notwendig. Dabei müssen Inhalt, Urheber:in und Zeitpunkt der Äußerung sowie die Internetadresse (URL) des jeweiligen Posts ersichtlich sein. (Siehe FAQ zur Beweissicherung)
  • Nutzer:innen blockieren: Das kannst du in allen gängigen sozialen Netzwerken tun. Damit erhältst du keine persönlichen Nachrichten der blockierten Nutzer:innen mehr und ihr Profil ist für dich nicht mehr sichtbar.
  • Eigene Accounts und Daten schützen: Prüfe auf allen deiner Kanäle, welche persönlichen Daten du von dir preisgeben möchtest (bspw. Klarnamen, private Fotos, Adressen etc.) und welche Privatsphäre-Einstellungen du nutzen möchtest. Verwende eventuell Nicknames und für jeden Social-Media-Account ein eigenes Passwort.
  • Löschanträge stellen: Du kannst bei Suchmaschinen wie Google einen Antrag stellen, dass die entsprechende Seite nicht mehr in den Suchanfragen auftaucht. (Die Aussicht auf Erfolg ist dabei jedoch geringer, als bei Meldungen auf Social-Media-Plattformen.)
  • Melderegistersperre: Um zu verhindern, dass andere Personen beim Einwohnermeldeamt an deine Adresse gelangen, kannst du eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen. Dazu musst du jedoch ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen und ggf. nachweisen. Hier findest du eine Mustervorlage zur Adresssperre. (Ein erfolgreicher Antrag kann allerdings nicht garantiert werden.)
  • Austausch mit anderen: Du bist nicht allein! Teile deine eigenen Erfahrungen und Empfindungen mit vertrauensvollen Personen. Auch der Austausch mit anderen Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können dein Selbstvertrauen stärken. Wir helfen dir dabei gern weiter.

Als als Zeug:in von Gewalt im Netz kannst du aktiv werden:

  • Counter Speech: Gegenrede kann zeigen, dass es sichtbaren und öffentlichen Widerspruch zu rechtem Hass gibt und die Angegriffenen nicht allein gelassen werden. So könnt ihr Betroffene entlasten und Mitlesende ermutigen, ihre Meinung zu äußern. Projekte wie "LOVE-Storm" bieten regelmäßig kostenlose Online-Trainings zur Gegenrede an.
  • Unterstützung anbieten: Gespräche über das Erlebte und das Angebot, gemeinsam nach Hilfs- oder Handlungsmöglichkeiten zu suchen, können deutlich machen, dass die Betroffenen in solchen Situationen nicht allein sind. Achte dabei auf die Grenzen der jeweiligen Person und auch auf deine eigenen Grenzen und Kapazitäten.
  • Accounts für andere betreuen: Wenn du die betroffene Person gut kennst und sie dir vertraut, kannst du sie unterstützen, indem du ihre Accounts eine Zeit lang betreust, Kommentare meldest, Beweise sicherst, Nutzer*innen blockierst und das Profil wieder nutzbar macht.
  • Informieren und Aufklären: Hatespeech ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Die politische Tragweite wurde lange Zeit unterschätzt. Du kannst dich und andere für das Themenfeld sensibilisieren sowie Betroffene unterstützen und deren Perspektive sichtbar machen.

Vermeintliche oder reale Bedrohungslagen und damit verbundene Sorgen um deine Sicherheit können große Ängste auslösen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dein eigenes Umfeld zu sensibilisieren und ggf. weitere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Bei akuten Bedrohungslagen solltest du dich umgehend an die Polizei wenden. Bei der Frage nach der Erstattung einer Strafanzeige und die dafür relevanten, auch individuellen Aspekte und Überlegungen können wir dich beraten.

fragen zu recht und gericht

Screenshots können und sollen beweisen, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Aussage getroffen hat. Erstelle sie möglichst sofort, um strafrechtlich relevante Inhalte zu dokumentieren, bevor sie wieder gelöscht werden.

Wichtig ist dabei: Unter Umständen musst du Screenshots später der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht vorlegen. Diese sollten dann möglichst selbsterklärend erkennen lassen, ob eine Straftat begangen wurde und von wem. Deswegen muss dein Screenshot einige Kriterien erfüllen:

  • Möglichst genau die URL sichern. (In Social Media zum Beispiel nicht die Profilseite, sondern die URL vom jeweiligen Post.)
  • Datum und Uhrzeit sichern. (Bei Social Media steht häufig nicht „9. Mai 2021, 12:45 Uhr“, sondern „vor vier Tagen“. Deswegen sollte auf dem Screenshot die Anzeige von Uhrzeit und Datum deines Smartphones oder deines Computerbildschirms zu sehen sein.
  • Es muss erkennbar sein, von welchem Account der Kommentar geschrieben wurde.
  • Gerade bei Kommentaren in Social Media muss der Kontext erkennbar sein, in dem der Kommentar steht. Also der Ausgangspost, unter dem er steht und vorherige Kommentare, auf die geantwortet wurde. Aus dem Screenshot muss hervorgehen, an wen sich die Hasskommentare richten.
  • Soweit möglich, mache einen zusätzlichen Screenshot von der Impressumsseite. Bei Social Media empfiehlt sich ein Screenshot der Profilseite der Person, die gepostet hat.

Detaillierte Anleitungen für einzelne Social Media Plattformen und auch für Videoplattformen wie Youtube bekommst du hier: Kurzanleitung zum anfertigen rechtssicherer Screenshots

Falls du dich entschließt, einen Angriff anzuzeigen und gerichtlich dagegen vorzugehen, brauchst du Beweise für diesen Angriff. Allerdings werden im Netz gerade Posts oder andere Inhalte, die Straftaten enthalten, im Zweifel schnell wieder gelöscht. Das ist einerseits erleichternd für die Betroffenen, andererseits verschwinden dadurch mögliche Beweismittel.

Zur Beweissicherung gehören:

  • Screenshots der strafbaren Äußerung inklusive der URL, dem User:innamen der Urheber:in, sowie Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung. 
  • Kontext der Äußerung: Screenshots von vorhergehenden Äußerungen, auf die sich der strafbare Post bezieht bzw. URL zum Thread, in dem die Äußerung getätigt wurde.
  • Bei Äußerungen in Videos das zusätzliche Herunterladen von entsprechenden Videodateien.
  • Hinweise auf die Identität der Urheber:in: Etwa die Startseite des User:innenprofils in sozialen Netzwerken oder das Impressum von Internetseiten sowie sonstige Hinweise, die sich bspw. aus anderen Posts unter gleichem Profilnamen ergeben
  • Beleidigung: „Klassische“ Beschimpfungen wie etwa „Arschloch“, als auch bspw. rassistische, homo- und transfeindliche Beleidigungen. (Eine Grenzziehung zwischen einer „Unhöflichkeit“ und einer Beleidigung ist jedoch nicht immer klar bestimmbar.)
  • Üble Nachrede/Verleumdung: Falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber anderen Personen, die wider besseren Wissens verbreitet werden und dazu dienen, eine andere Person herabzuwürdigen.
  • Bedrohung: Androhungen konkreter Straftaten wie etwa einer Körperverletzung.
  • Nötigung: Drohung mit empfindlichen Konsequenzen, wenn eine Person nicht in einer bestimmten Weise handelt.
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Etwa die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole wie dem Hakenkreuz oder der Erkennungszeichen rechter terroristischer Organisationen.
  • Volksverhetzung: Zum Beispiel die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder die Leugnung oder Relativierung des Holocaust.
  • Angriffe aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit: Das Aufstacheln zum Hass oder zur Gewalt gegen eine bestimmte Personengruppe (wie etwa BIPocs, queere Personen oder geflüchtete Menschen) oder deren Angehörige sowie damit zusammenhängende Beleidigungen.
  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Zum Beispiel Mordaufrufe gegen politische Gegner:innen. 
  • Veröffentlichung von Fotos und Videos aus dem privaten Bereich: Diese sind strafbar, wenn die abgebildete Person nicht zugestimmt hat und kein besonderes öffentliches Interesse an den Aufnahmen besteht. (Eine ungewollte Veröffentlichung intimer Aufnahmen ist praktisch immer illegal.)
  • Heimliche Tonaufnahmen: Neben der Veröffentlichung ist bereits die Aufnahme privater Gespräche ohne Zustimmung rechtswidrig.
  • Doxxing: Eine Veröffentlichung privater Daten wie etwa Anschrift oder Telefonnummer ist dann strafbar, wenn diese rechtswidrig erlangt wurden oder die Betroffenen dadurch bewusst der Gefahr erheblicher Straftaten ausgesetzt werden.
  • Unverlangtes Zusenden von bestimmten Inhalten: Etwa pornographische Bilder und Videos (wie zum Beipiel „Dickpics“) oder Hetzschriften, die die Menschenwürde anderer angreifen.

Strafanzeige stellen: Du kannst mündlich, schriftlich oder per E-Mail bei den jeweiligen Polizeidienststellen Strafanzeige stellen. Darüber hinaus auch direkt über die Onlinewache der Polizei Thüringen. Außerdem kannst du Anzeigen direkt an die Staatsanwaltschaft richten.

Strafantrag: Wenn du mögliche Straftaten anzeigst, ist zusätzlich ein Strafantrag nötig, in dem du deinen Wunsch nach Strafverfolgung äußerst. Den Strafantrag kannst du ebenfalls schriftlich und formlos bei der jeweiligen Ermittlungsbehörde stellen. (Achtung: 3-Monats-Frist nach Bekanntwerden der Straftat.)

Wenn du Unterstützung bei der Strafanzeige oder dem Strafantrag benötigst, melde dich bei uns! Wir helfen dir weiter.

Ablauf von Strafverfahren

  • Wenn du eine Strafanzeige stellst, leitet die Polizei Ermittlungen ein und kann Betroffene zu einer Zeug:innenvernehmung laden.
  • Die Polizei leitet das Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter, die über das weitere Vorgehen entscheidet.
  • Falls die Täter:in nicht ermittelt werden kann oder kein strafbares Verhalten vorliegt, wird das Verfahren eingestellt.
  • Wenn die Täter:in ermittelt wird und ein strafbares Verhalten vorliegt, kann Anklage erhoben werden und es kommt zu einem Prozess, in dem ein Urteil gesprochen wird.
  • Auch wenn eine strafbare Handlung vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass Verfahren bspw. auf Grund der Feststellung einer "geringen Schuld" o.ä. eingestellt werden.

Vor- und Nachteile

  • Du hast einen relativ geringen Aufwand, strafrechtliche Schritte einzuleiten und es entstehen dabei keine Kosten.
  • Oft ist das Verfolgungsinteresse der Behörden jedoch nicht sehr hoch und Verfahren werden eingestellt.
  • Durch eine persönliche Anzeigenstellung gelangen deine privaten Daten in eine Ermittlungsakte, zu der auch Täter:innen Zugang erhalten können. Zu Gegenmaßnahmen können wir und Anwält:innen dich beraten.

Abmahnung

  • Du kannst identifizierbare Personen, die gegen dich gerichtete Äußerungen o.ä. verbreiten, abmahnen. Hierbei handelt es sich um eine formale Aufforderung an die Urheber:in, die betreffende Äußerung zu löschen und zu erklären, dass sie diese nicht wiederholen wird. Wird der Aufforderung nachgekommen, droht im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe.
  • Falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird, besteht die Möglichkeit, die Äußerung per Eilantrag gerichtlich untersagen zu lassen. Solche Verfahren dauern meist einige Wochen bis Monate. Untersagt das Gericht die Äußerung, droht im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Gegen was kannst du vorgehen?

  • Alle Äußerungen, die deine Persönlichkeitsrechte verletzen: Etwa Beleidigungen und andere schwerwiegende Schmähungen sowie falsche Tatsachenbehauptungen.
  • Die Veröffentlichung privater Daten: Etwa Informationen aus deiner Intim- (z.B Sexualität, Krankheiten) oder Privatsphäre (Freundschaften, Familie) sowie Doxxing.

Was kannst du verlangen?

  • Unterlassung: Die betreffende Äußerung soll gelöscht und in Zukunft nicht wiederholt werden.
  • Widerruf: Eine falsche Tatsachenbehauptung soll öffentlich richtiggestellt werden.
  • Schmerzensgeld: Kann bei sehr schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen gefordert werden.

Vor- und Nachteile

  • Durch ein zivilrechtliches Vorgehen kannst du dich eigenständig gegen digitale Angriffe wehren und bist dabei nicht auf Ermittlungsbehörden angewiesen.
  • In der Praxis wirken zivilrechtliche Sanktionen oft abschreckender als strafrechtliche.
  • Um aktiv zu werden, müssen Name und Adresse der Täter:in bekannt sein.
  • Du musst bereit sein, persönliche Daten weiterzugeben.
  • Ein Zivilverfahren birgt ein erhebliches Kostenrisiko, falls der Prozess verloren wird oder Auslagen von Täter:innen nicht zurückzuerlangen sind. Weil die Erfolgsaussichten oft schwer einzuschätzen sind, solltest du in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

fragen zum beratungsangebot von elly

Wir helfen dir direkt vor Ort, kennen uns mit Landesrechtsprechung aus und vermitteln dir Kontakte in deiner Nähe mit einem starken und verlässlichen Netzwerk. Diese Verankerung in Thüringen macht unser Beratungsangebot aus. 

Unser Angebot wird aus Landesmitteln finanziert. Leider gibt es noch keine Beratungsstellen für Hatespeech in jedem Bundesland. Hier findest du eine nicht abschließende Liste an Adressen, an die du dich wenden kannst:

Bundesweit

Berlin

Hessen

Sachsen

Rheinland Pfalz

Österreich

  • Parteilich: Wir stehen klar an deiner Seite und nehmen ernst, was du uns schilderst.
  • Unabhängig: Wir sind unabhängig von staatlichen Behörden, Justiz und Polizei.
  • Vertraulich: Unsere Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und sind absolut vertraulich. Informationen geben wir nie ohne dein Einverständnis weiter.
  • Kostenlos: Für die Beratung fallen für dich keine Kosten an.
  • Anonym: Auf Wunsch kannst du ganz ohne die Angabe deiner Identität beraten werden.

Das Hatespeech- Beratungsangebot richtet sich an Personen, die von politisch motivierten verbalen Angriffen im Internet betroffen sind. 

Dazu gehören:

  • rassistische Motive (z.B. Gadjé-Rassismus, antimuslimischer Rassismus, antischwarzer Rassismus)
  • antisemitische Motive
  • anti-feministische Motive
  • alternatives Auftreten und/oder eine nicht-rechte Haltung,
  • sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität (LGBTIQA* also unter anderem Queer- und Transfeindlichkeit),
  • sozialdarwinistische Motive (z. B. arbeitslose, wohnungslose Menschen oder behinderte Menschen),
  • Aktivität gegen die extreme Rechte und/oder für Menschenrechte (auch im Rahmen eines politischen Amtes),
  • journalistisches Wirken (zum Beispiel Recherche über die extreme Rechte),
  • religiöse Zugehörigkeit

Außerdem steht unsere Beratung auch Zeug:innen, Angehörigen und Freund:innen von Betroffenen zur Verfügung.

Wir beraten keine Menschen, die selbst diskriminierende Aussagen und Hatespeech verbreiten. Fallen Personen durch solche Äußerungen oder der Zugehörigkeit zu antidemokratischen oder rechten Gruppen und/oder Parteien auf, können sie nach einer individuellen Prüfung des Teams von der Beratung ausgeschlossen werden.

Wir bieten unsere Beratungen in Deutsch oder Englisch an. Beratungen in anderen Sprachen sind auch möglich – dafür benötigen wir nur ein wenig mehr Zeit, um Sprachmittler:innen zu organisieren.

Deine Anfrage wird ausschließlich von Mitarbeitenden von elly gelesen. Die Anfrage wird vertraulich behandelt und ist nur für die Mitarbeiterden zugänglich.

In der Regel können wir eine Anfrage über unser Kontaktformular innerhalb von 2 Werktagen beantworten. Das kann sich durch Feiertage oder Krankheit verzögern. Wenn du innerhalb der 2 Werktage keine Antwort erhalten hast und du dringend Unterstützung brauchst, dann ruf uns bitte an.

Die Daten, die du in das Kontaktformular eingibst, werden gespeichert. Auch alle Beratungen werden gespeichert und in einer Akte abgelegt. Zu dieser Akte haben nur unsere Berater:innen Zugriff. Wenn du keine Speicherung des Beratungsprozesses wünschst, kannst du das gerne mitteilen, dann werden alle deine Daten vernichtet.

Gerne unterstützen wir dich vor Ort, wenn du Unterstützung brauchst. Wir beraten dich auch in unseren Räumen und begleiten dich beispielsweise zu Ärzt:innen, Behörden oder Gerichtsverfahren. Du entscheidest, welche Form im Moment für dich am besten passt.

deine Frage ist nicht dabei?

Dann schreib uns oder ruf uns an. Wir helfen dir gern weiter!